Aufwandspauschale aus dem Vermögen § 1878 BGB

  • Guten Morgen,

    ich habe mal eine Frage. Folgender Fall:

    Für den Betroffenen sind in meinem Verfahren 2 Betreuer bestellt. Zum Einen der Vater des Betroffenen für die Gesundheitssorge und zum Anderen unser Betreuungsverein für Vermögenssorge etc. Nun beantragt der Vater als ehrenamtlicher Betreuer seine Aufwandspauschale aus dem Vermögen. Wäre es hier sachgemäß noch einen Verfahrenspfleger zur Anhörung bezüglich der Auszahlung der Pauschale aus dem Vermögen zu bestellen, wenn der ehrenamtliche Betreuer sich eh das Geld nicht direkt entnimmt, sondern der Verein als Betreuer für die Vermögenssorge für die Auszahlung aus dem Vermögen verantwortlich ist und somit ja noch eine weitere Person drüber schaut?!

  • Nein, ohne Verfahrenspfleger, du kannst den Vereinsbetreuer anhören, der ja im Rahmen der Vermögenssorge die finanziellen Interessen des Betreuten vertritt und selbst nicht Antragsteller ist. Danach kannst du festsetzen.

    (Ich geh mal davon aus, dass eine Anhörung des Betroffenen selbst nicht möglich ist)

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