Könnte ja aber sein, dass bis zugestellt ist, hinterlegt ist.
Für mein Bundesland würde das mit dem Drittschudlner prinzipiell passen.
Aber muss hier nicht noch ein Zustimmungsanspruch mitgepfändert werden.
Oder kann ich es so erlassen und das ist dann halt später tatsächlich ungeeignet um tatsächlich etwas überweisen zu bekommen?!