Im Grundbuch ist eine Erbengemeinschaft bestehend aus zwei Miterben als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen. Beide Erbteile sind durch Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse durch denselben Gläubiger in Beschlag genommen worden. Der Gläubiger fragt jetzt, ob er ohne Zustimmung des Eigentümers über das Grundstück verfügen kann.
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