Gutachten für österreichisches Verlassenschaftsverfahren

  • Ich habe die Frage auch schon im Bereich Nachlass gestellt, aber vielleicht ist es hier passender.

    Ich brauche mal Eure Hilfe und Euer Wissen.

    Ich habe als Nachlass- und zuständige Auslandsrechtspflegerin ein Beweisaufnahmeersuchen aus Österreich vorliegen. Der österreichische Erblasser hat Grundbesitz in Deutschland und wir sollen jetzt hier vor Ort einen Gutachter beauftragen, der ein Verkehrswertgutachten erstellt.

    Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:

    1. Warum bestellt Österreich den Gutachter nicht selber?

    2. Ist es eine Nachlasssache?

    3. Ist der Richter oder der Rechtspfleger zuständig?

    4. Hatte jemand schon mal einen ähnlichen Antrag?

    Ich bin echt überfragt! ;(

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