Hallo,
hat jemand zufällig schon mal den Fall gehabt, dass die beteiligten Gesellschaften in einem Unternehmensvertrag lediglich unter Angabe der Firma und der Geschäftsanschrift bezeichnet wurden? Die Angabe des Sitzes oder der registerstelle fehlt.
Sollte, unter ggf. analoger Anwendung z. B. des § 40 HRV, 40 Abs. 1 S. 2 GmbHG oder 5 Abs. 1 Nr. 1 UmwG nicht zumindest der Sitz und/oder die Registerstelle angegeben werden?
Danke im Voraus für eure Meinungen!