Voreintragung 8 WEG

  • Hallo,

    Ich habe eine Frage bzgl. dem Voreintragungsgrundsatz bei der Begründung von WEG.

    Folgender Fall

    A+B sind im Grundbuch je zur Hälfte als Eigentümer eingetragen.

    Es wird eine Urkunde vorgelegt in der die Eigentümer jeweils Anteile an C+D übertragen sodass diese alle Miteigentümer am Ende sind.

    Die Auflassung und Bewilligung des Eigentumswechsel werden sodann erklärt aber ausdrücklich kein Antrag auf Eintragung gestellt.

    In derselben Urkunde wird sodann der Grundbesitz nach 8 WEG aufgeteilt und die Wohnungen jeweils den Eigentümern zugewiesen. Es wird geschrieben „ alle Erschienenen als Miteigentümer räumen sich … „

    Nun meine Frage: Geht das einfach so ohne die Voreintragung der neunen Miteigentümer die WEG zu begründen und diese dann als Eigentümer einer der Wohnungen einzutragen ?

    In den Kommentaren bin ich diesbezüglich nicht weiter gekommen.

    Vielen Dank vorab für eure Hilfe

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