Einziehung Erbschein nach vollzogener Erbauseinandersetzung

  • Hallo,

    ich habe hier eine Konstellation, die mir Fragen aufwirft. Ich habe bisher noch nichts ganz passendes gefunden.

    Meine Eigentümerin ist vor einiger Zeit verstorben und laut Erbschein von Ihren 5 Kindern A, B, C, D, E gleichanteilig beerbt wurden. Diese haben einen Erbausauseinandersetzungsvertrag geschlossen indem B und C jeweils ein Grundstück alleine bekommmen und mehrere Grundstücke an A, B, C, D zu je 1/4 gehen. Die Eigentumsumschreibungen wurden ohne Voreintragung der Erben vorgenommen.
    Es geht ein Vertrag ein, indem A, B, C, D eines dieser Grundstücke an Z verkaufen und die Eigentumsumschreibung beantragen. Kurze Zeit später kommt der Beschluss des Nachlassgerichts, dass der Erbschein eingezogen wird, da hinterher ein Testament aufgetaucht ist. Dieses gemeinschaftliche Testament mit dem vorverstorbenen Ehemann wurde aufgrund einer Gläubigeranfrage in der alten Akte des Ehemannes gefunden. Die Widerverwahrung wurde damals nicht verfügt, weshalb es erst jetzt eröffnet wurde.
    In dem Testament wurden B, C, D, E gleichanteilig als Erben eingesetzt. A wurde enterbt.
    Den Antrag auf Eigentumsumschreibung auf Z habe ich jetzt zu bearbeiten.

    Nun stellen sich mir zwei Fragen..

    Welche Auswirkung hat das auf meinen Vetrag hinsichtlich der Eigentumsumschreibung auf Z?
    Welche Auswirkungen hat das auf den ursprünglichen Erbauseinandersetzungvertrag indem B und C jeweils ein Grundstück alleine bekommmen haben und mehrere Grundstücke A, B, C, D zu je 1/4? Grundsätzlich haben ja alle 5 Kinder den Erbauseinandersetzungsvertrag geschlossen, jedoch ohne Kenntnis des Testaments und der wohl anderen Erbfolge.

    Ich hoffe ich konnte es halbwegs verständlich ausdrücken.

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