Vor- und Nacherbfolge vs. Herausgabevermächtnis

  • Erbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge wurde erteilt, der die Tochter als Alleinerbin ausweist.

    Nachträglich tauchen zwei Testamente auf.

    In dem letzten Testament wird die Tochter als Erbin eingesetzt. Allerdings "unter der Voraussetzung, dass dieses Erbe niemals" dem geschiedenen Ehemann der Erblasserin und zugleich Vater der Erbin zufällt. Die Ehe war bereits Jahre vor Erstellung des Testaments geschieden.

    Das Vermögen soll ausdrücklich "im Familienbesitz bleiben!". Die Testatorin führt aus, dass insofern die Familie ihrer Mutter gemeint sei und nennt zwei minderjährige Großnichten.

    Ich habe die Ausfertigung des Erbscheins zurückgefordert, die Tochter und die gesetzlichen Vertreter der Großnichten angehört, weil ich der Meinung war, das Ziel, den Zugriff des geschiedenen Ehemannes der Erblasserin und Vaters der Erbin auf das Vermögen der Erblasserin nachhaltig zu verhindern wäre über eine aufschiebend/auflösend bedingte Vor- und Nacherbfolge.

    Von den gesetzlichen Vertretern der Großnichten kam nichts.

    Die Rechtsanwältin der Erbin führt aus, es wäre möglich, dass lediglich Ersatzerbfolge zugunsten der Großnichten angeordnet wurde.

    Denkbar sei auch eine einfache Auflage zulasten der Tochter, das Vermögen keinesfalls an ihren Vater zu vererben.

    Alternativ möchte sie mich von einem Herausgabevermächtnis zugunsten der Großnichten überzeugen. Hauptargument soll sein, dass die Erblasserin ihre Tochter keinesfalls durch eine Vor- und Nacherbfolge beschränken , sondern lediglich sicherstellen wollte, dass der Nachlass nicht über Umwege an den unliebsamen geschiedenen Ehegatten fällt.

    Vor- und Nacherbfolge -> Einziehung des Erbscheins oder doch "harmloses" Herausgabevermächtnis oder sonstiges?

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