Minderjährige erwerben entgeltlich Anteile einer GmbH

  • Hallo zusammen,

    nach ausführlicher Suche habe ich noch nichts passendes zu meinem Fall gefunden. Kurz zum Sachverhalt:

    Zwei minderjährige Geschwister wollen durch Erwerb von 3000 Geschäftsanteilen zu je 1 € in eine GmbH eintreten. Der Vater ist bereits Gesellschafter der GmbH. Es liegt ein Vertretungsauschluss des Vaters vor. Meine Frage nun, brauche ich einen Ergänzungspfleger für beide Kinder oder für jeden einen?

    Es liegt doch nur eine Mehrfachvertretung vor, wenn die Kinder untereinander auch einen Vertrag abschließen würden. Ich tendiere daher dazu einen für beide zu bestellen.

    Was meint ihr? Danke schon mal im Voraus. LG

  • oki, ich hab von Betreuungsrecht null Ahnung mehr. Vlt. einmal folgende Überlegung dennoch an die Hand gegeben:

    Ein Gesellschaftsvertrag ist - sofern ich mehr als einen Gesellschafter habe - ein mehrseitiger Vertrag. Würde es sich beim Abschluss eines Gesellschaftsvertrages mit den beiden Minderjährigen um Regelgungen halten, deren Wirkungen bzgl. der Minderjährigen "gleichgerichtichtet" sind, wäre die Bestellung von zwei Ergänzungspflegern nicht veranlasst. Gleiches dürfte dann für die Übernahme der Gesellschaftsanteile gelten. Aber da wäre halt der Gesellschaftsvertrag zu studieren. So imho.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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