Hallo zusammen,
im Grundbuch ist folgendes Recht eingetragen: "Wohnungsrecht für A und B in Gütergemeinschaft, löschbar mit Todesnachweis"
Eine Gesamtgläubigerschaft nach § 428 BGB ("für den Überlebenden allein") wurde nicht vereinbart.
A ist nun verstorben. Beantragt wird, das Recht zu seinen Gunsten zu löschen, sodass lediglich noch ein Wohnungsrecht für B eingetragen ist.
Geht das?