Kurze Frage zum Feierabend:
Es wurde die Ausgliederungsvertrag angemeldet, eine GmbH gliedert einen Teil ihres Vermögens an eine KG aus, in der sie selbst bereits Kommanditistin ist. Als Gegenleistung wird der Kommanditanteil der GmbH nicht unwesentlich erhöht.
Ich finde im Vertrag keine Angabe zu § 126 Abs. 1 Ziff. 5 UmwG.
M.E. muss dazu allerdings etwas angegeben werden, so finde ich es noch in einer alten Kommentierung Kallmeyer zum UmwG von 1997.
Die neueren sagen das nicht so ausdrücklich.
Oder gibt es dazu anderweitige Entscheidungen?
Bedanke mich!