Austausch des Anspruchs bei AV

  • Hallo an alle!

    Zu folgendem Problem würde ich gerne Eure Hilfe in Anspruch nehmen:

    Eheleute M und F haben ein Grundstück gekauft. AV wurde eingetragen.

    Im Anschluss verschenken sie dieses Grundstück an ihren Sohn S und behalten sich ein Rückforderungsrecht vor (übliche Gründe).

    Seitens des Notars wird nunmehr die Eigentumsumschreibung direkt auf S (Kettenauflassung) beantragt. Kein Problem!

    Allerdings bleibt die AV aus dem Kaufvertrag bestehen und soll künftig das Rückforderungsrecht von M und F absichern. Hierzu wird eine Inhaltsänderung bewilligt und beantragt,: Austausch des Anspruchs (Rückforderung statt Kauf), anderes Beteiligungsverhältnis und zusätzlich Befristung der AV.

    Ich bin mir relativ unsicher, ob dieses "Wiederaufladen" der Vormerkung so einfach möglich ist. Was meint Ihr dazu?

    Schon mal vorab vielen Dank fürs Mitdenken.

    LG Kati2007

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