Ich bin Rechtspflegerin für Betreuungssachen,deshalb in Zwangsversteigerungsrecht nicht so bewandert.Einer meiner Betreuten ist Berechtigter einer Sicherungshypothek.Das Grundstück ging in die Zwangsversteigerung und es gibt einen Teilungsplan nach dem er Zahlungen erhält( es fand keine Verhandlung über den Teilungsplan statt,Widerspruch wurde nicht erhoben).Nun soll er noch den Titel vorlagen,welcher aber beim Betreuten nicht mehr vorliegt.Hätte das früher geprüft werden müssen? Kann er Zahlung verlangen?
Zuteilungsbeschluss ohne Titelnachweis
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Die Vorlage des Titels folgt aus § 127 Abs. 2 ZVG.
Für die tatsächliche Zuteilung ist dies aber keine Voraussetzung, da der Anspruch aus dem Grundbuch ersichtlich ist.
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Also der Betreute kann die Auszahlung auch ohne Titelvorlage verlangen?
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