Hallo
Mal eine Frage zum neuen Recht. Ich habe einen Fall wo letztes Jahr noch zwei Vormünder bestellt worden sein. Einmal ein Familienangehöriger, einmal das Jugendamt. Jetzt ist das ja nicht mehr zulässig. Hat da jemand eine Übergangsregelung gefunden? Muss ich die eine Vormundschaft jetzt wohl von Amts wegen aufheben und einen zusätzlichen Pfleger bestellen?
LG Fina