Hallo!
Für den Erbteil eines der Miterben, der unter Betreuung steht, ist Dauertestamentsvollstreckung angeordnet. Es heißt im Testament u.a.: "Über den Erbteil insgesamt darf die Testamentsvollstreckerin nur mit Zustimmung des Betreuungsgerichts verfügen.". Die TVin ist nicht die Betreuerin!
Ist das eine Beschränkung, die auch in das TV-Zeugnis aufzunehmen ist?
DANKE!