Guten Abend,
vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich habe eine Nachlassverfahren mit Nachlasspflegschaft.
Es soll ein Grundstück aus dem Nachlass veräußert werden. Dazu wurde ein Optionsvertrag geschlossen, diesen habe ich auch genehmigt.
Nunmehr wurde der entsprechende Kaufvertrag (Anlage des Optionsvertrag s) abgeschlossen und eine erneute Genehmigung beantragt.
Nun meine Frage:
Deckt die Genehmigung des Optionsvertrag den Kaufvertrag ab oder besteht eine erneute Genehmigungsbedürftigkeit?