Sachverhalt:
Widersprüchliche Aussagen der berechtigten Person in der Akte aufgefallen. Zahlstopp wird im Juli gesetzt. Anhörung wird angesetzt. Keine Reaktion von berechtigter Person. Zeit vergeht während geprüft wird. UVG wird aufgrund zahlstopp und ungeklärter Situation für August und September nicht ausgezahlt. Berechtigte Person reagiert weiter nicht sodass Bescheid über uvg aufgehoben wird für die Zukunft mit 48 sgb x in Verbindung mit Mitwirkung im uvg.
Jetzt müsste man doch aber die 2 Monate sich noch bescheiden und aufheben für die Vergangenheit, da keine Zahlung erfolgt ist und keine Ansprüche aufs Land übergegangen sind.
Nach was hebe ich in diesem Fall für die 2 vergangenen Monate August und September auf?