Mich plagt wieder ein Problem
Es geht um die Herausgabe eines hohen Betrages der von einer Versicherung hinterlegt wurde.
Herausgabeberechtigt sind eine Firma (war der Versicherungsnehmer) und eine Privatperson (war die versicherte Person), an welche die Ansprüche aus dieser Versicherung obendrein verpfändet waren.
Die VP sollte wegen der Verpfändung vor Hinterlegung der Herausgabe an die Firma zustimmen, was aber nicht erfolgte. Also Hinterlegung.
Nun kommt natürlich postwendend das Problem der Herausgabe auf meinen Tisch.
Der Anwalt der Firma hat mir viele verschiedene Begründungen aufgeführt, weswegen es die Verpfändung wohl nicht wirklich gäbe und weswegen die Herausgabe nun an die Firma erfolgen soll.
Ich habe zunächst versucht, dem weiteren Herausgabeberechtigten die Zustimmung zu ermöglichen.
Dieser Idealfall tritt natürlich nicht ein.
Statt dessen schreibt mir der Anwalt der Firma, dass ich hier quasi unnütze Zeit verschwende und ich müsste nach seinen ganzen Begründungen und Beschreibungen des Sachverhalts sofort nach § 25 HintG die Frist zur Klage bestimmen.
Und nun kommt mein Hilferuf, was muss ich denn beachten und wie sieht so eine Fristsetzung aus?
Ist das einfach ein ganz normales Schreiben, in dem ich eben diese Frist setze
Muss ich das irgendwie besonders begründen?
Zustellung mit PZU an beide Seiten ?
Hat da jemand einen hilfreichen Tipp für mich?
Ich habe echt Befürchtungen, jetzt etwas zu übersehen oder falsch zu machen.
Danke an euch.