Löschung Wohnungsrecht - Gesamtberechtigung - beide Sterbeurkunden nötig?

  • Mal wieder eine typische Anfängerfrage von mir:

    Beantragt wird durch den Grundstückseigentümer die Löschung eines Wohnungsrechtes. Dieses ist zu Gunsten seiner Eltern als Gesamtberechtigte (§ 428 BGB) mit Löschungserleichterungsklausel im Grundbuch eingetragen.

    Als Nachweis wird die Sterbeurkunde des zuletzt verstorbenen Elternteils eingereicht. Aus dieser ergibt sich der Familienstand "verwitwet" und der Name des Ehepartners=Mitberechtigten des Wohnungsrechtes.

    Genügt mir das als Nachweis dafür, dass der andere Berechtigte auch verstorben ist oder muss für jeden wirklich die eigene Sterbeurkunde eingereicht werden?

  • Die Sterbeurkunde beurkundet den Tod des Verstorbenen, der Rest ist "Beifang" (für den ich keine Richtigkeitsvermutung kenne bis mich jemand eines Besseren belehrt). Ich hätte gern die zweite Sterbeurkunde.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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