Mal wieder eine typische Anfängerfrage von mir:
Beantragt wird durch den Grundstückseigentümer die Löschung eines Wohnungsrechtes. Dieses ist zu Gunsten seiner Eltern als Gesamtberechtigte (§ 428 BGB) mit Löschungserleichterungsklausel im Grundbuch eingetragen.
Als Nachweis wird die Sterbeurkunde des zuletzt verstorbenen Elternteils eingereicht. Aus dieser ergibt sich der Familienstand "verwitwet" und der Name des Ehepartners=Mitberechtigten des Wohnungsrechtes.
Genügt mir das als Nachweis dafür, dass der andere Berechtigte auch verstorben ist oder muss für jeden wirklich die eigene Sterbeurkunde eingereicht werden?