Hallo,
im Rahmen einer VKH-Überprüfung habe ich festgestellt, dass das Girokontoguthaben bei 15.000,-- EUR liegt. Die Antragstellerin wendet gegen den Einsatz des Vermögens ein, dass das Geld aus dem Zwischendarlehen ausschließlich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwandt werden darf und damit nicht zur Begleichung der VKH -Kosten einzusetzen ist. Wie verhalte ich mich ?