Beratungshilfe für Ansprüche nach Scheidung bei laufendem Scheidungsverfahren!?

  • Hier möchte eine Rechtsanwältin BerH für ihre Mandantin. Das Scheidungsverfahren läuft auf vollen Touren.

    Ich habe ihr mitgeteilt, dass keine Beratungshilfe mehr geht. Jetzt kommt sie und möchte Beratungshilfe für sämtliche Ansprüche

    an den Ex-Ehepartner nach Scheidung und insbesondere Unterhaltsansprüche. Insbesondere wären zu klären, ob und in welcher Höhe

    Ehegattenunterhaltsansprüche bestehen und ggf. güterrechtliche Ansprüche.

    Geht so etwas bei einem laufenden Scheidungsverfahren?

    Für Hinweise wäre ich dankbar - gerne auch Rechtsprechung. Danke!

  • Was heißt denn "auf vollen Touren"? Anhängig sind ja erstmal nur Scheidung und Versorgungsausgleich. Andere Folgesachen müssen ggf anhängig gemacht werden. Für die vorgerichtliche Beratung/Vertretung sehe ich da keinen Grund warum nicht BerH bewilligt werden soll. Halt immer noch nach denselben Kriterien, die die Rechtsprechung, ua OLG München, Beschl. v. 26.2.2015 - 11 WF 1738/14, entwickelt hat - 4 Hauptkomplexe. Einer davon lautet finanzielle Auswirkungen von Trennung und Scheidung generell (Unterhaltsansprüche, Güterrecht und Vermögensauseinandersetzung), und umfasst damit alles was lt Sachverhalt geklärt werden soll. gibt also satte 93,50 € netto für die Kollegin. :S

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