Anrechnung teilweise gezahlte Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr

  • Guten Tag,

    seht mir nach, dass ich wirklich kein Profi in Kosten-Angelegenheiten bin.

    In einer Personenstandssache ist VKH bewilligt worden. Verfahrenswert 5000 €.

    Nun wurde die Auszahlung der VKH-Vergütung beantragt. Die Anwältin gibt an, eine Zahlung i.H.v. 200,00 € inkl. MwSt. auf die Geschäftsgebühr nach VV 2300 / 2303 erhalten zu haben. Die RAin gibt an: "Da die geleisteten Zahlungen eine 0,65 Gebühr nicht überschreiten, erfolgt keine Anrechnung der Zahlungen auf die Geschäftsgebühr mit der Verfahrensgebühr". Das verstehe ich nicht.

    Inwieweit ist anzurechnen? Es wurde ja nur eine Teilzahlung geleistet. Stehe komplett auf dem Schlauch. Für eure Hilfe bin ich sehr dankbar.

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