Laut Verfügung von Todes wegen wurde Testamentsvollstreckung angeordnet und zum TV der jeweilige Vorsitzende eines Vereins bestimmt.
Antrag auf TV-Zeugnis wurde mit entsprechender Formulierung gestellt. TV-Zeugnis wurde erteilt, allerdings mit dem Inhalt, dass zum Testamentsvolltrecker "der Vorsitzende des Vereins xy, Herr z, ernannt wurde".
Jahre später wird das TV-Zeugnis nochmal benötigt und die entsprechende Stelle stellt sich quer, da inzwischen eine andere Person Vorsitzender des Vereins ist und diese Person natürlich nicht von der Formulierung des TV-Zeugnisses umfasst ist.
Kann man das Zeugnis dahingehend berichtigen, dass nicht Herr z , sondern der jeweilige Vorsitzende des Vereins xy zum TV ernannt wurde? Da der Antrag richtig gestellt war, versuche ich mit einer Menge Fantasie zu dem Ergebnis zu kommen, dass damals bei Erteilung des TV einfach eine unglückliche Formulierung gewählt wurde. Wie man wahrscheinlich schon merkt, bin ich jedoch nicht wirklich überzeugt, dass es sich um eine der Berichtigung zugängliche offenbare Unrichtigkeit bzw. einen Schreibfehler handelt.
Weiteres Problem: Die Ausfertigung des Zeugnisses ist nicht mehr auffindbar.