Sondernutzungsrecht iVm. Grunddienstbarkeit

  • Hallo zusammen,

    Blatt 1: Wohnungseigentum + Sondernutzungsrecht an einem Stellplatz 1

    Blatt 2: Teileigentum (TG-Stellplatz) + Sondernutzungsrecht an einem Stellplatz 2

    in Blatt 2 ist eine Grunddienstbarkeit für eine andere Einheit (Laden) eingetragen, die Stellplatzfläche des Sondereigentum zu deren Ladenzeiten nutzen zu dürfen.

    (Die Bewilligung umfasst nicht das Sondernutzungsrecht; die Grunddienstbarkeit ist vor der Zuweisung des Sondernutzungsrecht eingetragen)

    auf allen Blättern ist ein Sanierungsvermerk eingetragen


    Nun tauschen Blatt 1 und Blatt 2 die Sondernutzungsrechte. In der Urkunde wird fälschlicherweise davon ausgegangen, dass das Sondernutzungsrecht auch von der Grunddienstbarkeit umfasst ist, sodass folgender Passus beinhaltet ist: "Die Grunddienstbarkeit erstreckt sich mit der Inhaltsänderung des Sondernutzungsrechts künftig auf den neu hinzukommenden Stellplatz 1 anstelle des veräußerten Stellplatz 2." Die Zustimmung des Berechtigten wird eingeholt.


    Ich tendiere dazu, dass die "Erstreckung" nicht als Inhaltsänderung des bestehenden Rechts möglich ist und damit als neues Recht bewilligt und eingetragen werden muss.

    (Eine Grunddienstbarkeit, die als einzige Ausübungsfläche ein Sondernutzungsrecht hat, ist möglich, BGH, Urt. v. 20.3.2020 – V ZR 317/18.)

    a) Seht ihr das auch so?

    b) Eine neue Sanierungsgenehmigung würde ich nicht verlangen, oder?

    c) Rein informativ: Müsste der Berechtigte überhaupt bei dem Tausch der Sondernutzungsrechte zustimmen? Ist er insoweit Betroffener?

    Lieben Dank an alle Mitdenker!

    Einmal editiert, zuletzt von adhoc (25. Januar 2024 um 08:23)

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