GbR Anmeldung Vertretungsregelung

  • Ich frage mich, ob folgende angemeldete Regelung genügt bzw. auslegungsfähig ist:

    Angemeldet wird eine GbR mit mehreren Gesellschaftern mit folgender Vertretungsregelung:

    abstrakt: Die Gesellschaft hat zwei Geschäftsführer, die Gesellschaft wird durch jeden Geschäftsführer allein vertreten.

    konkret: Zu Geschäftsführern sind bestellt ... Sie vertreten jeweils allein.

    Gem. § 720 Abs. 1 BGB besteht eine gemeinschaftliche Vertretungsbefugnis aller Gesellschafter, wenn nicht der Gesellschaftsvertrag etwas anderes bestimmt. Die andere Bestimmung kann u.a. auch Gesellschafter von der Vertretung ausnehmen.

    Ich hätte jetzt kein Problem, wenn das auch angemeldet wäre in der Art: die Gesellschafter A, B und C vertreten jeweils allein, die Gesellschafter D, E und F sind von der Vertretung ausgeschlossen. So würde ich auch eintragen.

    Kann man nun aber die Anmeldung wie oben formuliert auch so auslegen, dass die beiden Geschäftsführer eben die vertretungsberechtigten Gesellschafter und alle anderen von der Vertretung ausgeschlossen sind und entsprechend eintragen? Oder müsste man nicht auf eine gesetzeskonforme Formulierung hinwirken?

  • Ich hätte jetzt kein Problem, wenn das auch angemeldet wäre in der Art: die Gesellschafter A, B und C vertreten jeweils allein, die Gesellschafter D, E und F sind von der Vertretung ausgeschlossen. So würde ich auch eintragen.

    Wie würdest du das eintragen wollen? Als allgemeine Vertretungsregelung oder als besondere Vertretungsbefugnis?

  • Ich würde eine klarstellende Anmeldung verlangen.

    Was würdest du denn in dieser Situation als allgemeine Vertretungsregelung eintragen?

    Meine Gedanken wären in der Konstellation.


    Allgemein:

    Jeder Gesellschafter vertritt einzeln.

    Abstrakt:

    A, B (keine besondere Vertretungsregelung aufgeführt, da schon in der allgemeinen enthalten)

    C,D,E,F "von der Vertretung ausgeschlossen"


    Oder man stellt sich auf den Standpunkt, dass gar keine allgemeine Regelung beschlossen wurde und damit die gesetzliche gilt.

    Allgemein:

    Alle Gesellschafter vertreten gemeinsam.

    Abstrakt:

    A, B, "einzelvertretungsberechtigt"

    C,D,E,F "von der Vertretung ausgeschlossen"

  • Will wenigstens mitteilen, wie ich mich entschieden habe.

    Ich habe mich gegen eine Auslegung der vorliegenden Anmeldung entschieden, zumal nunmehr durch §§ 715, 720 BGB deutlich zwischen Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis unterschieden wird. (Was nicht ganz passt aber vergleichbar ist: bei ohG und KG wird ja auch kein GF angemeldet sondern der vertretungsberechtigte phG). Inzwischen liegt mir auch eine eintragungsfähige Anmeldung zur Vertretungsregelung vor.

    Ich hätte übrigens wie Kikis Variante 1 eingetragen.

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