Ich frage mich, ob folgende angemeldete Regelung genügt bzw. auslegungsfähig ist:
Angemeldet wird eine GbR mit mehreren Gesellschaftern mit folgender Vertretungsregelung:
abstrakt: Die Gesellschaft hat zwei Geschäftsführer, die Gesellschaft wird durch jeden Geschäftsführer allein vertreten.
konkret: Zu Geschäftsführern sind bestellt ... Sie vertreten jeweils allein.
Gem. § 720 Abs. 1 BGB besteht eine gemeinschaftliche Vertretungsbefugnis aller Gesellschafter, wenn nicht der Gesellschaftsvertrag etwas anderes bestimmt. Die andere Bestimmung kann u.a. auch Gesellschafter von der Vertretung ausnehmen.
Ich hätte jetzt kein Problem, wenn das auch angemeldet wäre in der Art: die Gesellschafter A, B und C vertreten jeweils allein, die Gesellschafter D, E und F sind von der Vertretung ausgeschlossen. So würde ich auch eintragen.
Kann man nun aber die Anmeldung wie oben formuliert auch so auslegen, dass die beiden Geschäftsführer eben die vertretungsberechtigten Gesellschafter und alle anderen von der Vertretung ausgeschlossen sind und entsprechend eintragen? Oder müsste man nicht auf eine gesetzeskonforme Formulierung hinwirken?