Hallo,
ich habe einen Antrag auf Neueintragung der folgenden Firma vorliegen: ... Beteiligungs-GmbH und ... Vermögensverwaltungs eGbR
Gesellschafter ist einmal eine natürliche Person und die Beteiligungs-GmbH.
Findet ihr den Firmennamen in Hinsicht auf die Haftungsbeschränkung der Gesellschafter problematisch?