Beteiligungs-GmbH und Vermögensverwaltungs eGbR

  • Hallo,

    ich habe einen Antrag auf Neueintragung der folgenden Firma vorliegen: ... Beteiligungs-GmbH und ... Vermögensverwaltungs eGbR

    Gesellschafter ist einmal eine natürliche Person und die Beteiligungs-GmbH.

    Findet ihr den Firmennamen in Hinsicht auf die Haftungsbeschränkung der Gesellschafter problematisch?

  • Ein in der Firma der Namengeberin enthaltener Rechtsformzusatz darf nicht verwendet werden, wenn er täuscht, weil es zu einer Doppelung von Rechtsformzusätzen kommt. Dann muss der Rechtsformzusatz der namensgebenden Gesellschaft entfallen, weil das Publikum andernfalls durch die verschiedenen Rechtsformbezeichnungen verwirrt würde und nicht wüsste, welcher von beiden zutrifft.
    (MüKoHGB/Heidinger, 5. Aufl. 2021, HGB § 18 Rn. 94)


    Ich finde es eigentlich nachvollziehbar, wie der Name (eine Firma darf eine eGbR nicht führen) zustandegekommen ist, aber man sollte hier ggf. eher auf den Rechtsverkehr im allgemeinen abstellen?

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