Naja, wenn ein Rechtsanwalt einen Richter ungestraft als "dämlichen und stinkend faulen Richter" bezeichnen darf, der "zu faul zum Arbeiten ist", dann kommt man über diese Schiene wahrscheinlich nicht weiter. Ihr dürft dafür einem Rechtsanwalt in einem eurer Beschlüsse "narzistisch dominierte Dummheit" vorwerfen
Qui bono? Dem Betreuten eher nicht. Begibt man sich damit nicht auf dieselbe unsachliche Ebene?
Schaumschläger, Schwurbelschreiber, Schreier (und das ist wurst, welches Amt/Beruf/Berufung er/sie/es hat) haben eher selten ein sachliches Argument am Start, dann wirds gern persönlich und schon fährt der Zug langsamer. Das dürfte ja auch das Ziel sein.
Kobus : nur nicht aus der Contenance bringen lassen!