Hallo! Ich benötige Hilfe bei der Frage, was ich einfordern muss, wenn in meinem WEG die Veräußerungsbeschränkung enthalten ist, dass jeder Miteigentümer der Zustimmung der Wohnungseigentümer/Teileigentümer mit mind. 2200/10000 Anteilen bedarf. Benötige ich lediglich die Zustimmung in der Form des § 29 GBO von den Eigentümern (außer der Veräußerer) die mind. eben 2200 zusammen erreichen? Bedarf es eines Mehrheitsbeschlusses einer Eigentümerversammlung auch für diesen Fall und wenn ja warum, ich verstehe den Grund nicht!
Danke!