Rechtskraft des Strafbefehls?

  • Hallo an alle,

    Strafbefehl ist vor fast 2 Jahren bereits rechtskräftig geworden weil kein Einspruch eingelegt wurde. Dann wurde vollstreckt und irgendwann konnte durch die Polizei die Geldstrafe vollständig vollstreckt werden. Dann hat er (Reichsbürger) Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, natürlich viel zu spät. Der Einspruch wurde also als unzulässig verworfen. Wann ist jetzt Rechtskraft? Bleibt die ursprüngliche Rechtskraft bestehen? Oder muss man jetzt neu berechnen?

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