Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage zu den Zustellungsauslagen im Nebenklageverfahren. Werden die Zustellungsauslagen, die nicht von der Freigrenze umfasst sind und vorschussweise angefordert werden, im KFB nebst Zinsen mit festgesetzt oder aber werden diese in der SKR mit aufgenommen?
Liebe Grüße
Amy