Mir liegt ein Antrag der Pflegemutter auf Übertragung der Vormundschaft vom Jugendamt auf sie vor. Das Jugendamt hat bereits eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Ich werde das Kind, den Vormund, die Pflegemutter und die Eltern persönlich anhören.
Da es sich um eine Inkognitounterbringung handelt, darf die Anschrift des Kindes und natürlich auch der Pflegemutter nicht an die Eltern mitgeteilt werden. Im Antrag der Pflegemutter und in der Stellungnahme des Jugendamtes sind zahlreiche weitere Dinge enthallten, die meiner Meinung nach auf keinen Fall geeignet sind, sie den Eltern "einfach so" zur Kenntnis zu geben. Insofern macht es eigentlich keinen Sinn, diese Schriftstücke der Ladung an die Eltern beizufügen.
Wie macht Ihr das? Ist es zulässig bzw. sinnvoll, die Schriftstücke an die Eltern nicht mitzuschicken und sie Ihnen auszugsweise im Anhörungstermin bekannt zu geben und dies in der Niederschrift so zu vermerken?