Anhörung der Eltern bei Vormundwechsel

  • Mir liegt ein Antrag der Pflegemutter auf Übertragung der Vormundschaft vom Jugendamt auf sie vor. Das Jugendamt hat bereits eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Ich werde das Kind, den Vormund, die Pflegemutter und die Eltern persönlich anhören.

    Da es sich um eine Inkognitounterbringung handelt, darf die Anschrift des Kindes und natürlich auch der Pflegemutter nicht an die Eltern mitgeteilt werden. Im Antrag der Pflegemutter und in der Stellungnahme des Jugendamtes sind zahlreiche weitere Dinge enthallten, die meiner Meinung nach auf keinen Fall geeignet sind, sie den Eltern "einfach so" zur Kenntnis zu geben. Insofern macht es eigentlich keinen Sinn, diese Schriftstücke der Ladung an die Eltern beizufügen.

    Wie macht Ihr das? Ist es zulässig bzw. sinnvoll, die Schriftstücke an die Eltern nicht mitzuschicken und sie Ihnen auszugsweise im Anhörungstermin bekannt zu geben und dies in der Niederschrift so zu vermerken?

  • In einem ähnlichen Fall habe ich der Terminsladung an die Mutter ein Scheiben (von mir) beigefügt, in dem ich die Auszüge aus dem Jugendamtsschreiben zitiert habe, die man der Mutter bedenkenlos zur Kenntnis geben kann. Allerdings waren das auch nur kurze Passagen.


    Wieso willst Du den Vormund persönlich anhören? Vormund ist doch das Jugendamt, und das hat sich doch schon schriftlich geäußert.

  • In einem ähnlichen Fall habe ich der Terminsladung an die Mutter ein Scheiben (von mir) beigefügt, in dem ich die Auszüge aus dem Jugendamtsschreiben zitiert habe, die man der Mutter bedenkenlos zur Kenntnis geben kann. Allerdings waren das auch nur kurze Passagen.


    Wieso willst Du den Vormund persönlich anhören? Vormund ist doch das Jugendamt, und das hat sich doch schon schriftlich geäußert.

    Ich dachte, dass die persönliche Anhörung des bisherigen Vormunds bei einem Vormundwechsel zwingend erforderlich ist.

    Ist das nicht so?

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