Pfändung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber Subunternehmern

  • Mir liegt ein Titel gegen einen Bauunternehmer (Schuldner) vor, wonach dieser 50.000,00 EUR Schadenersatz an einen Wohnungseigentümer (Gläubiger) zu zahlen hat.

    Gepfändet werden sollen unter Anspruch G die angeblichen Gewährleistungsansprüche des Bauunternehmers gegen den Subunternehmer als Drittschuldner, der diese Mängel verursacht hat und zwar in gleicher Höhe, wie das Gericht den Bauunternehmer zum Schadenersatz verpflichtet hat, also 50.000 EUR. Dies ist unter Anspruch G sinngemäß so ausgeführt.

    Darüber hinaus sollen unter Anspruch G die angeblichen Gewährleistungsansprüche des Bauunternehmers gegenüber den Architekten aus Planungs- und Objektüberwachungsleistungen gepfändet werden, da die Architekten Mängel durch Planungsfehler verusacht hätten, und zwar in gleicher Höhe, wie das Gericht den Bauunternehmer zum Schadenersatz verpflichtet hat, also 50.000 EUR. Auch dies ist unter Anspruch G sinngemäß so ausgeführt.

    Ist eine Pfändung so möglich? Auch wenn angebliche Ansprüche gepfändet werden, müssen diese ja ausreichend bestimmbar und irgendwie plausibel sein. Hier wird quasi eine Schadenersatzpflicht ausformuliert, ohne dass insoweit ein Erkenntnisverfahren vorausgegangen ist. Geht das?

    Danke für Eure Unterstützung vorab :saint:

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