Signatur der Anmeldung

  • Anmeldung geht zu einer KG ein. Diese hat mehrere Kommanditisten die zu unterschiedlichen Notaren gehen. Federführend ist ein Notar, dem die Mehrheit der anderen Notare die jeweilige Urkunde in Urschrift übersenden. Dieser scannt die Anmeldungen ein, signiert sie und reicht sie hier ein.

    Ein Notar übersendet dem dem federführenden Notar keine Urschrift der Anmeldung, sondern nur eine signierte elektronische Aufzeichnung, verbunden mit dem üblichen Vermerk:

    Hiermit beglaubige ich die Übereinstimmung der in dieser Datei enthaltenen Bilddaten (Abschrift)
    mit dem mir vorliegenden Papierdokument (Urschrift).


    Dieses elektronische Dokument sendet der federführende Notar, signiert durch ihn selbst, nach hier. Es ist verbunden mit dem Vermerk:

    Die Übereinstimmung des von mir gefertigten Ausdrucks des mir heute vorgelegten elektronischen
    Dokuments mit dem mir am Bildschirm angezeigten Inhalt dieses Dokuments wird hiermit
    beglaubigt. Das vorgelegte elektronische Dokument ist mit einer qualifizierten elektronischen
    Signatur versehen. Die von mir am heutigen Tag vorgenommene Signaturprüfung hat ergeben, dass
    die Signatur gültig ist und von der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer in einem
    vertrauenswürdigen, nicht gesperrten Zertifikat des Notars xxx zugeordnet
    wurde.


    Die Signatur des beglaubigenden Notars kann ich hier somit nicht prüfen. Die Prüfung wurde für mich durch den federführenden Notar vorgenommen.

    Seht ihr dies als Gesetzeskonform an?

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