Hallo,
ich habe den Thread zu dem Thema "Vormerkung für eine Grundschuld" interessiert verfolgt.
Mir liegt derzeit ein Antrag auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Bestellung einer oder mehrerer Buchgrundschulden im Gesamtnennbetrag von XX Euro, nebst xx Zinsen und xx Nebenleistungen einmalig, ... vor.
Zu diesem Spezialfall finde ich leider keine Information in Kommentaren bzw. Rechtsprechung.
Hat jemand so einen Fall schon gehabt (und gelöst) ?