Gläubiger Ausschließungsbeschluss - Mithaftstelle vergessen

  • Hallo,

    ich habe bei einem Gläubigeraufgebot, wie beantragt zu Blatt X das Aufgebot und auch den Ausschließlichungsbeschluss erlassen.

    Das GB teilte mit, dass es sich um ein Gesamtrecht handelt. Habe ich ehrlicherweise übersehen =O. Hätte ich es gesehen, hätte ich den Antragsteller darauf hingewiesen und um Antragsberichtigung gebeten. Zumal hier beim Gesamtrecht in Blatt Y als Eigentümer noch der verstorbene Vater eingetragen ist.

    Welche Möglichkeiten habe ich, um die Kuh vom Eis zu bekommen? Kann man den Beschluss berichtigen um die fehlende Blattstelle? Oder bedarf es zu dem anderem Blatt eines weiteres Aufgebotsverfahren?

    An sich ist der Gläubiger ja mit seinen Rechten an der Grundschuld ausgeschlossen, dass müsste sich doch auf alle Mithaftstellen erstrecken oder nicht?


    Lieben Dank für Antworten

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