Ich bin Justizbeschäftigte auf einer Strafgeschäftsstelle. Nun habe ich eine Akte von der StA Vollstreckungsabteilung zurückbekommen mit der Bitte den "mit Tipp Ex verhunzten Rechtskraftvermerk" zu löschen und neu anzubringen. Mal abgesehen davon, dass ich die Wortwahl unmöglich finde und ich diesen Umgang miteinander nicht verstehe...Die Rechtskraft ist richtig bescheinigt. Ich habe lediglich beim Erstellungsdatum vergessen den Stempel umzustellen. Rechtskraft ist im Januar eingetreten, bescheinigt habe ich erst im Februar und da habe ich Januar gestempelt. Also einmal mit Tipp Ex drüber und das richtige Erstellungsdatum drauf. Wie gesagt am Rechtskraftdatum erfolgte keine Korrektur. Jetzt möchte der Rechtspfleger, dass ich den RKV lösche und neu bescheinige. Ich lehne das ab. Wo steht, dass ic nicht mit Tipp Ex korrigieren darf? Habe nirgendwo etwas dazu gefunden. Er will sich jetzt weigern die Vollstreckung einzuleiten, weil ich seine Arbeit nicht respektiere.
Irgendwo kann ich deine Ansicht zumindest im Ansatz verstehen - du siehst, dass du die RK korrekt angegeben hast, nur halt korrigiert.
Aber sieh es bitte aus der Sicht eines Rechtspflegers - sein Allerwertester hängt an der Vollstreckung, nicht deiner. Und wenn da etwas falsch laufen sollte und der Gefangene dadurch Nachteile hat, dann liegt die Schuld beim RPflg und nicht bei dir. Denn er muss auch die Rechtskraft überprüfen und ein mit Tip-Ex korrigierter RK-Vermerk sieht nicht überzeugend aus, zumal er nicht überprüfen kann, was du korrigiert hast.
Und mal ehrlich - was ist daran jetzt so schwer und mühselig, den alten RK-Vermerk zu streichen und einen neuen anzubringen ? Sind fünf Sekunden, du hast mehr Zeit mit dem Thread verbracht als den Vermerk neu zu machen.