Vollstreckung eines Heranwachsenden im Erwachsenenvollzug Einbeziehung

  • Hallo, ich hoffe es kann mir jemand helfen.

    Ich habe folgendes Sachverhalt:

    VU ( 23 Jahre alt) sitz ein, Jugendstrafe 3 Jahre, das AG A an das ich die Vollstreckung abgegeben habe entscheidet ,dass der VU aus dem Erwachsenenvollzug herausgenommen wird und gibt die Vollstreckung an das Gericht B ab in dessen Bezirk die JVA liegt in der er aktuell einsitzt.

    Jetzt wird das Urteil einbezogen. Es wird Jugendstrafe verhängt, 4 Jahre , die Richterin macht einen Beschluss "Der Verurteilte soll , nachdem ihm dieser Beschluss ausgehändigt worden ist, zur weiteren Verbüßung der Einheitsjugendstrafe .... im Normalvollzug für Erwachsene verbleiben"

    Meine Kollegin hat die Sache an die STA zur Vollstreckung übersandt, die schickt die Sache aber nunmehr zurück mit dem Hinweis, dass die Übernahme durch die STA erst erfolgt, wenn die Strafe vollstreckt wird, dh. er für das neue Verfahren in der JVA einsitzt, das Aufnahmeersuche-Doppel zurück ist und die Strafzeitberechnung geprüft wurde.

    Ich bekomme die Sache jetzt in der Vertretung.

    Ist es richtig, wenn ich jetzt ein Aufnahmeersuchen an die JVA schicke, in der er zur Zeit einsitzt ? Da er weiterhin im Erwachsenenvollzug bleiben soll ist es doch unsinnig ihn in die JVA die für die Jugendstrafe zuständig wäre zu verlegen. Dann gebe ich die Vollstreckung an den Vollstreckungsleiter des Amtsgericht des Sitzes der JVA ab, der übergibt dann weiter an die STA ?

    Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.....:)

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