Testamentsvollstrecker annahme nur zum Teil

  • Hallo, ich habe hier ein Testament, darin sind die 3 minderjährigen Enkel als Erben eingesetzt.

    TV ist mit folgendem Wortlaut angeordnet:

    "Ich ordne in Ansehnung meiner minderjährigen Enkelkinder für deren Erbteil Testamentsvollstreckung an mit der Maßgabe, dass der Testamentsvollstrecker gem. §2209 BGB den Erbteil sowie die einem jeden von diesen zugewandten Vermächtnisgegenstände bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres meines jünsten Enkels zu verwalten."

    Außerdem hat der Lebensgefährte mehrere Vermächtnisse bekommen(Haus etc), wofür Auch TV Angeordnet wurde.

    Jetzt hat der eingesetzte TV (Lebensgefährte) hat vor dem Notar ausdrücklich NUR das Amt für seine Vermächtnisse angenommen & will jetzt eine Annahmebescheinigung.

    Geht das?

  • Es handelt sich mE um 2 verschiedene Arten von Testamentsvollstreckungen, auch wenn die gleiche Person bestellt ist.

    Für beide Testamentsvollstreckungen kann man mE getrennte Annahmeerklärungen abgeben.

    Ich würde den TV anschreiben, damit er sich ausdrücklich auch über die Annahme/Nichtannahme der anderen TV erklärt.

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