Hallo,
ich habe erstmals eine Sache auf dem Tisch, in der ein Pfleger für unbekannte Nacherben zu bestellen war. Es soll ein Nacherbenvermerk im Grundbuch gelöscht und der Grundbesitz verkauft werden. Zur Löschung des Vermerks habe ich einen Anwalt als Pfleger bestellt. Dieser hat seine Zustimmung zur Löschung erteilt. Wie kann der jetzt abrechnen? Nur nach dem im VBVG geregelten Stundensatz? Oder besteht die Möglichkeit, nach RVG abzurechnen? Falls ja, muss ich einen Wert festsetzen... Hat jemand eine Idee für mich ?