Regelungen in Gemeinschaftsordnung zulässig? - Übertragung des Wohnungseigentums

  • In einer Gemeinschaftsordnung (Teilung nach § 8 WEG) soll u. a. geregelt werden:

    1. bei Übergabe des Sondereigentums durch den Veräußerer an den Erwerber vor Eigentumsumschreibung Pflicht des Veräußerers Vertrag (§ 328 BGB) zugunsten WEG-Gemeinschaft und übrige Wohnungseigentümer durch den Erwerber herbeizuführen; parallele Pflichten Veräußerer und Erwerber (gesamtschuldnerisch); Zwangsvollstreckungsunterwerfung des Erwerbers im Hinblick auf das Hausgeld

    2. ab Besitzüberlassung an den Erwerber dieser anstelle des Veräußerers zur Teilnahme an der Eigentümerversammlung und Stimmabgabe ermächtigt, sofern kein Widerspruch des Veräußerers; Verwalter hat lediglich den Erwerber einzuladen

    Sind diese Regelungen zulässiger Inhalt der Gemeinschaftsordnung? Habe insbesondere Punkt 2 noch nie gesehen.

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