Sehr schön, danke dir.
Eine kleine Frage hätte ich aber doch . Wie kriegt man dieses Feld mit der aktuellen Rate weg?
Der Programmierer arbeitet daran....
Sehr schön, danke dir.
Eine kleine Frage hätte ich aber doch . Wie kriegt man dieses Feld mit der aktuellen Rate weg?
Der Programmierer arbeitet daran....
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Fans der Prozesskostenhilfe,
ein neues Baby ist auf der Welt:
Der Online-Prozesskostenhilferechner pkh-vkh.de ... Auf Basis der alten Excel-Tabelle wurde jetzt eine webbasierte Berechnung entwickelt.
Sie ist:
Speichert Euch einfach die Adresse ab.
LG
Andreas
Gestern ist die vollständig überarbeitete Neuauflage meines PKH-Leitfadens als kostenloses Ebook erschienen. Bitte nur den Link teilen, da die PDF regelmäßig aktualisiert wird.
VG
Andreas
Hallo Oliver,
nein. Hier findest Du die neue Tabelle...
VG
Andreas
Ein großes Dankeschön für Eure Arbeit...
LG Andreas
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hier kommt die neue Version 6.4 der PKH/VKH-Berechnungstabelle mit den Freibeträgen, Bezugsgrössen gem. § 18 SGB IV, Kindergeld, Rundfunkbeitrag, Kostenvoranschlägen der DB-PKH und den bundesweiten Regelbedarfen Stand 01.01.2023.
Für Fragen, Anregungen, Kritik etc. bin ich wie immer dankbar....
Wer in die Mailingliste für Änderungen und Aktualisierungen aufgenommen werden will, bitte PM mit der Emailadresse an mich oder besser über die Newsletterfunktion der Homepage...
LG
Andreas
Nachtrag:
### jetzt neu: Online-Rechner ###
Alles anzeigenHallo Andreas,
wäre es möglich, diese Entscheidung:
BGH, Beschluss vom 19. Januar 2022 – XII ZB 276/21 –, juris
mit in die Tabelle einzubasteln?
Viele Grüße
Hoch interessante Entscheidung... und vor allem ein wichtiges Thema.
Ich kümmer mich drum.
Vielen Dank für Deine Arbeit...
Ich gehe zu 100% bei frog mit.
Alles andere widerspricht dem Sinn und Zweck von Sozialhilfe und das ist PKH ja auch. Die Bedürftigkeit ist nach den aktuellen Lebensumständen zu prüfen. Die Freibeträge sichern das Existenzminimum und das darf nie (!) gefährdet werden. Hier zuckt meine Hand schon zum GG
Nach dem Verhältnis der Einkommen, wenn einer deutlich mehr verdient als der andere. Man kann aber auch nach Kopfteilen aufteilen.
Im Vordruck wird extra angegeben, wie viel es insgesamt ist und wie viel die einzelne Person als Anteil trägt. Wenn der tatsächlich getragene Anteil verhältnismäßig ist, nimmt man das, was wirklich gezahlt wird.
Die Tabelle rechnet mit Nettoeinkommen. Ein Wert aus dem Einkommen der Partei oben, der andere Wert ist unter der Miete anzugeben. Ansonsten bei den Kopfteilen es entsprechend auswählen.
... hier kommt die neue Version 6.2 der PKH/VKH-Berechnungstabelle mit den Freibeträgen, Kindergeld, Bezugsgrössen gem. § 18 SGB IV und den bundesweiten Regelbedarfen ab 01.01.2021. Der Rundfunkbetrag hat sich bisher nicht geändert. ...
Eine Frage: Warum ist der Rundfunkbetrag hierin berücksichtigt?
Dieser fällt genauso wie Strom, Handy usw. unter den Freibetrag (OLG Brandenburg, 9 WF 356/08, juris; Groß, BerH/PKH/VKH, § 115 ZPO Rn. 40 (letzter Satz)).
Das ist m.E. veraltet. Bei der Ermittlung der Freibeträge bleiben Kosten außen vor, die ein Bedürftiger nicht tragen muss (§ 115 I ZPO, Anlage zu § 28 SGB XII, §28 IV S. 2 SGB XII iVm. §90 III SGB VIII). Siehe dazu diverse Rechtsprechung zu den KiTa-Kosten (LAG Baden-Württemberg Beschl. v. 1.3.2018 – 4 Ta 1/18, BeckRS 2018, 2522; dazu Entscheidungsbesprechung: FD-RVG 2018, 404383 (Mayer); OLG Brandenburg Beschl. v. 30.8.2019 – 13 WF 184/19, BeckRS 2019, 26161, mwN.).
Das Gleiche muss m.E. dann aber auch für den Rundfunkbeitrag gelten, da ein Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII sich davon befreien lassen kann (§ 4 I Nr. 1 RBStV). Ergo ziehe ich den Rundfunkbeitrag (ggf. anteilig) ab. Aber das kann natürlich jeder sehen wie er will...
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hier kommt die neue Version 6.2 der PKH/VKH-Berechnungstabelle mit den Freibeträgen, Kindergeld, Bezugsgrössen gem. § 18 SGB IV und den bundesweiten Regelbedarfen ab 01.01.2021. Der Rundfunkbetrag hat sich bisher nicht geändert.
In der Tabelle kann jetzt oben links ausgewählt werden, ob die bundesweiten oder die speziellen Freibeträge (für Parteien aus Fürstenfeldbruck, Starnberg oder München -Stadt bzw. Land-)verwendet werden sollen.
Für Fragen, Anregungen, Kritik etc. bin ich wie immer dankbar....
Wer in die Mailingliste für Änderungen und Aktualisierungen aufgenommen werden will, bitte PM mit der Emailadresse an mich oder über die Newsletterfunktion der Homepage...
LG
Andreas
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hier kommt die neue Version 6.1 der PKH/VKH-Berechnungstabelle mit den Freibeträgen, Bezugsgrössen gem. § 18 SGB IV und den bundesweiten Regelbedarfen ab 01.01.2020.
Für Fragen, Anregungen, Kritik etc. bin ich wie immer dankbar....
Wer in die Mailingliste für Änderungen und Aktualisierungen aufgenommen werden will, bitte PM mit der Emailadresse an mich oder über die Newsletterfunktion der Homepage...
LG
Andreas
Viel Dank
Ich hätte mal eine Nachfrage: Wie werden die eigenen Einkünfte der Kinder auf den Freibetrag angerechnet? Ich kann das leider nicht ganz nachvollziehen
LG
PKH für ein Elternteil: Die Einkünfte des Kindes mindern den Kindesfreibetrag des Elternteils. Stammen die Einkünfte des Kindes aus Erwerbstätigkeit, wird vom Einkommen des Kindes vor Anrechnung ein gesonderter Erwerbstätigenfreibetrag abgezogen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde der Kostenhilfe
anlässlich der Kindergelderhöhung zum 01.07.2019 kommt hier die neue Version 6.0.
Dabei habe ich die Tabelle auch um eine Berechnung des Kostenvoranschlages gem. Anlage 1 und 2 der DB-PKH erweitert. Es werden danach die zu zahlenden Raten entsprechend der Ratenhöhe berechnet, mit Warnungen für die 4-Ratengrenze bei der Erstbewilligung usw...
LG
Andreas
der PKH-Leitfaden ist jetzt auch als eBook zu haben...
Neu erschienen ist der Leitfaden der Prozesskostenhilfe - Verfahrenskostenhilfe. Zur Zeit nur über Amazon bestellbar, in einigen Wochen auch in jeder Buchhandlung (notfalls auch direkt über mich).
Das Buch bietet im handlichen Format einen Grundkurs im materiellen und Verfahrensrecht der PKH/VKH.
Gewerkschaft etc. gehört zu den berufsbedingten Aufwendungen. Die Parteimitgliedschaft wäre "nur" besondere Belastung, da gilt "notwendig und angemessen". Tja und notwendig ist das m. E. nicht.
Aufgrund der 2. PKH-Bekanntmachung 2019 vom 21.02.2019 habe ich die Tabelle angepasst. (Version 5.8a)