Beiträge von Esra

    Stellenausschreibung_gD_220210.pdf

    Wie suchen wieder neue Kolleginnen und Kollegen. Keine Scheu, Karlsruhe ist ein hübsches Städtchen. :) Und Ihr braucht auch keine Tauschpartner!

    Die Ausschreibungsfrist wurde verlängert bis zum 22.04.2022.

    Als eine der letzten Behörden dieser Nation haben auch wir mittlerweile Gleitzeit. :)
    Keine Ahnung, warum das in der Ausschreibung nicht erwähnt wird. Ich glaube nämlich, das war bisher ein Punkt, der Leute abgeschreckt hat.

    Guten Morgen Frog,

    ich weiß, man kennt es aus dem Landesdienst kaum: wir bekommen tatsächlich hin und wieder zusätzliche Stellen. :) Ich weiß, dass das BMJ auch für dieses Jahr wieder neue Stellen für unsere Behörde beantragt hat. Wegen der vorläufigen Haushaltsführung wurde jedoch noch nichts bewilligt. Es steht aber zu erwarten, dass ich demnächst wieder eine Ausschreibung hier posten kann.

    Auf jeden Fall weiß ich, dass 3 Stellen neu zu besetzen sind: zwei Kollegen gehen im Spätsommer in den Ruhestand und eine Kollegin macht den Aufstieg in den höheren Dienst. Ich hatte es schon einmal erzählt, auch wenn Du es mir scheinbar nicht glauben willst: es ist ausgesprochen selten, dass Leute, die in eine Bundesbehörde versetzt werden, diese auch wieder verlassen.
    Wenn ich so nachdenke, haben uns in den letzten 10 Jahren nur zwei Kolleginnen verlassen (außer, dass sie in den Ruhestand getreten sind): eine hat komplett den Justizdienst verlassen und arbeitet jetzt bei einem Notar irgendwo in der Pfalz, die andere wechselte zu einer anderen Bundesbehörde nach Berlin. Ist das aber nicht eine normale Fluktuation?

    Im Hinblick auf die immer weiter steigenden Verfahrenszahlen in der Behörde wurde mir gesagt, dass in absehbarer Zeit (vielleicht sogar noch im laufenden Jahr) auch noch gD-Stellen in den Fachabteilungen (Revision und Strafvollstreckung) bewilligt werden würden. Auf meine Anregung, dann doch jetzt sofort auszuschreiben (es dauert schließlich ewig, bis die Person dann schließlich anfangen kann), hieß es: wir schauen mal, wer sich auf die bereits ausgeschriebene Stelle bewirbt. Vielleicht ist da ja noch jemand dabei.

    Also nun meine Bitte: wer zwar Interesse an einer Tätigkeit bei uns in Karlsruhe hat, aber nicht in der Verwaltung landen möchte, soll sich bitte trotzdem bewerben!

    Wie wahrscheinlich ist es denn, dass dort jemand genommen wird, der sehr frisch von der Prüfung kommt? Und bewirbt man sich über den Dienstweg und muss man vorher jemanden Bescheid geben (Abteilungsleiter o.ä.)?

    Die Fragen kann ich leider nicht beantworten, da ich nicht in der Verwaltung arbeite. Ein paar Jahre Berufserfahrung erscheinen mir aber auf jeden Fall hilfreich. In der Ausschreibung ist die Telefonnummer von Frau Richter angegeben. Die ist sehr nett! Ruf sie doch einfach mal an. Sie kann Dir sicherlich weiterhelfen.

    Nur Mut! :)

    Guten Morgen allerseits,

    bei der Behörde des Generalbundesanwalts sind mal wieder Stellen zu besetzen. Wer sich also vorstellen kann, in Karlsruhe/Leipzig zu arbeiten, soll sich bitte bewerben.
    Die Dienststelle in Karlsruhe sucht mehrere(!) Leute im gehobenen Dienst und im mittleren Dienst. In der Dienststelle Leipzig werden 2 Leute im einfachen Dienst gesucht.

    Ich weiß natürlich, dass das hier nur das "Rechtspflegerforum" ist, aber vielleicht kennt Ihr ja auch Leute aus dem mittleren und einfachen Dienst, die sich verändern wollen. Also bitte weitererzählen.

    Die Ausschreibungstexte habe ich angefügt.

    Ich finde es witzig: wir als Rechtspfleger erlassen den zugrundeliegenden Vollstreckungshaftbefehl und das Gericht macht dann den EuHB. Verkehrte Welt...

    Und § 9 RpflG : Weisungsfreiheit des Rechtspflegers

    Der Rechtspfleger ist sachlich unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden.

    interessiert da auch niemanden...

    An die Vollstreckungskollegen und -kolleginnen bei den Staatsanwaltschaften:

    Wird in Euren Häusern auch die Meinung vertreten, dass die von Euch ausgestellten Europäischen Haftbefehle nach Maßgabe des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 27. Mai 2019 unwirksam sind?

    Es ist also ein Vollstreckungshaftbefehl erlassen worden, § 457 Abs. 2 StPO?

    Dann kannst Du die Fahndung mittels Europäischen Haftbefehls auch auf die Schengenstaaten ausweiten. Dazu musst Du einen EuHB, KP 21 und den Vordruck 40a ausfüllen und der Polizei schicken.

    "Europäische Nachbarstaaten" gibt es so nicht mehr. Das stammt noch aus der Zeit vor dem EuHB. Diese Begleitschreiben gibt es mittlerweile auch nicht mehr. Im Vordruck 40a musst Du die Fahndungszone bestimmen (Schengenraum ist Zone 2).

    Ich habe keinen Richter (ich bin bei der zuständigen StA und werde dann letztendlich -nach Einleitung, Übergang, Herausnahme aus dem Jugendvollzug und Abgabe an die StA- vollstrecken) und die Polizei hatte noch nie einen Jugendlichen 40-Jährigen im Zeugenschutz.

    Ein mittlerweile 40-Jähriger ist zu einer Jugendstrafe verurteilt worden (ja, die Tat liegt schon sehr lang zurück) und er ist im Zeugenschutzprogramm. Ich weiß nicht, wo er sich aufhält und werde es auch nicht erfahren.

    Selbst wenn man dann wohlwollend davon ausgeht, dass gem. § 84 Abs. 2 JGG das AG am Sitz des erkennenden Gerichts zuständig ist (vgl. StraFo 2014, 523), wie geht's dann weiter?

    Der §-84-JGG-Richter kann natürlich ein Aufnahmeersuchen ohne Benennung der JVA machen und der Polizei zusammen mit einer Ladung zum Strafantritt in die Hand drücken. Die Polizei könnte dann vielleicht sogar eine anonymisierte Aufnahmemitteilung überreichen. Aber der §-84-JGG-Richter wird nie erfahren, in welcher JVA der VU ist. Wohin geht die Vollstreckung nach § 85 Abs. 2 JGG über?

    Verstehe ich das richtig, dass er (also der §-84-JGG-Richter) auch gleich nicht über § 89b JGG entscheiden kann? Das würde nämlich die Sache erleichtern, denn dann könnte er danach die Vollstreckung an die StA abgeben, die ist ja bekannt. Und eine Ausnahme aus dem Jugenstrafvollzug wird auf jeden Fall erfolgen (der VU ist schließlich mittlerweile 40!)

    Hatte jemand von Euch schon mal sowas?

    Hat es eigentlichen einen besonderen Grund, dass gefühlt jedes halbe Jahr Stellen zu besetzen sind? :gruebel: Scheint ja nicht so als ob dort jemand dauerhaft "heimisch" wird.

    Nein, das ist nicht der Grund. Wir haben aufgrund der drastischen Zunahme der Verfahren in allen Bereichen neue Stellen bewilligt bekommen. :daumenrau
    Und eine Rechtspflegerin ist in den Ruhestand getreten. :cool:

    Die letzte Stellenausschreibung war vor über einem Jahr.