Hallo,
Sch. ist während der Jahreshälfte umgezogen.
Nun Pfüb in Eink.Steuer-Rückerstattungsansprüche an das
für den neuen Wohnsitz zuständige Finanzamt ausgebracht.
War das OK oder hätten beide Finanzämter als DS benannt
werden müssen.
Angenommen, Sch. hätte nur die erste Jahreshälfte gearbeitet.
Ist das Finanzamt des neuen Wohnsitzes dann überhaupt zu-
ständig?
Gruß Uffi