Sachstand FGG-Reform

  • Das wird ja dann ein dankbares Thema für unsere mündlichen Prüfer werden. (Prüfungsjahrgang 2009)




    Das wäre aber schon ziemlich gemein.

    Da das Gesetz erst am 01.09.09 in kraft tritt, dürfte es in eurer Ausbildung noch nicht vorkommen.

  • Das wird ja dann ein dankbares Thema für unsere mündlichen Prüfer werden. (Prüfungsjahrgang 2009)


    Das wäre aber schon ziemlich gemein.
    Da das Gesetz erst am 01.09.09 in kraft tritt, dürfte es in eurer Ausbildung noch nicht vorkommen.


    Das finde ich gar nicht gemein, sondern notwendig. Die Anwärter müssen doch mit dem neuen Gesetz arbeiten, sobald sie ins AG kommen. Sollen sie dann sagen: "Kann ich nicht, habe ich nicht gelernt!"? :( Es wäre eine schlechte Ausbildung, wenn nur das gelehrt würde, was obsolet ist in ein paar Monaten.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • Na gut, es war vielleicht etwas falsch formuliert.

    Sinnvoll ist es sicher, dies zu lehren, aber ggf. nicht zu prüfen. Literatur und vor allem Rechtsprechung dürften so kurz nach Inkrafttreten noch nicht zur Verfügung stehen.

  • Ich denke schon, dass die Änderungen durch das FGG-Reform-G in der mündlichen Prüfung Thema sein können, denn verabschiedet ist es ja dann schon und das Inkrafttreten steht unmittelbar bevor.

    Auch in der Praxis muss man sich manchmal mit noch nicht verabschiedeten Gesetzen und Gesetzentwürfen befassen und nicht erst, wenn die Gesetze im Gesetzblatt stehen ...

    Wenn ich Prüfer wäre, würde ich die Kenntnisse über diese Reform sicher abfragen, und sei es nur, um den Eindruck über die Kandidaten "abzurunden".

  • Diesbezüglich kann ich anmerken, dass schon in meiner mündlichen Prüfung zur Justizfachwirtin (mittlerer Dienst) das Insolvenzrecht abgefragt wurde. Zum damaligen Zeitpunkt gab es nur einen Vorabdruck in der letzten Schönfelder-Ergänzungslieferung.
    Auf jeden Fall ist diese Gesetzesänderung in aller Munde. Deshalb würde ich mich als Anwärter auch speziell für die mündliche Prüfung darauf vorbereiten.

  • Das habe ich auch vor.
    In der schriftlichen kommts bestimmt nicht dran. Aber in der mündlichen bestimmt. Ist ja ein dankbares Thema. Und man sieht ob sich die Anwärter nicht nur mit dem gelehrten Stoff beschäftigen, sonder auch "über den Tellerrand schauen".

  • Naja, so kann man immerhin (neben dem sonstigen Lernen) die lange Phase von August bis Oktober 2009 noch ein bisschen mehr ausfüllen ;) Eigentlich wollt ich mich da auch noch ein kleines bisschen von den Examensklausuren erholen...

  • Um nochmal auf das mündliche Examen zurückzukommen:
    Sicher ist es richtig, dass wir in der Praxis mit dem neuen Gesetz arbeiten müssen. Allerdings scheiden sich - wie bei allen Änderungen des Gesetzes, neuer Rechtsprechung etc. pp. - die Geister, wie was zu verstehen ist, ab wann was anzuwenden ist, wer jetzt was macht usw. usf. Da ist es schon in der Praxis schwer, das ganze Ding umzusetzen - verständlicher Weise.
    Ich frage mich einfach nur, wie man das schaffen soll, bis zur Mündlichen alle "Prüfungsschemata" selbst zu überarbeiten, einen Durchblick zu bekommen hinsichtlich aller neuen Begriffe, dem neuen Verfahrensgang, dem Sinn und Zweck des neuen Gesetzes usw.
    Ich habe sogar versucht, mir AKTUELLE Literatur zum Thema zu besorgen. Da das ganze Ding aber noch vor seinem Inkrafttreten bereits noch 3 Mal geändert wurde, sind alle vorhandenen Bücher nicht mehr auf dem neusten Stand und Neuauflagen erscheinen erst Anfang / Mitte November (also NACH unserem Examen), ebenso wie die Ergänzungslieferung für den Schönfelder erst Anfang November kommt.
    Also: Wie soll man sich exakt vorbereiten? Ich hab ehrlich gesagt den Überblick verloren.
    Klar stellt die JAK auch Materialien zur Verfügung, aber 200 Seiten Skript und die 100 anderen Fächer, die man draufhaben sollte noch eben nebenbei... Ist das nicht ein bisschen viel?
    Ich weiß nicht, wo ich Schwerpunkte setzen soll - vorallem eben hinsichtlich des FamFG.
    Hat jemand mal nen sinnvollen Tip?

    Guten Start in die neue Woche wünsch ich ;)

  • Gut ich denke mal in die epische Breite wird das ganze wenn es überhaupt geprüft wird nicht gehen. Dafür gibt es einfach noch zu wenig Erfahrungen und Rechtsprechung zu dem ganzen. Ich denke daher, daß ein grober Überblick vorhanden sein sollte, z.B. nur noch Entscheidung durch Beschluss, immer Rechtsbehelfsbelehrung beifügen, Systematik und Aufbau des Gesetzes....

    Viel Glück

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