Negativattest über Vorkaufsrecht gem. Art. 34 BayNatSchG

  • Hallo,

    ich würde gerne wissen, ob ich für den Verkauf eines landwirtschaftlichen Grundstücks das Negativattest der Kreisverwaltungsbehörde (LRA) über das Vorkaufsrecht nach Art. 34 BayNatSchG verlangen muss oder kann?

    Danke.

  • Meiner Ansicht nach muss und kann man das Negativattest nach Art. 34 BayNatSchG als GBA nicht verlangen, weil im BayNatSchG eine dem § 28 Abs 1 S 2 BauGB entsprechende Regelung fehlt, insbesondere ist dort nicht vorgesehen, dass dem GBA die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des VR nachgewiesen sein muss.
    Deshalb kommt diesem landesrechtlichen VR keine "grundbuchsperrende" Wirkung zu (vgl. auch http://www.dnoti.de, dort gibt es unter den Arbeitshilfen eine Übersicht über die landesrechtlichen Vorkaufsrechte, vgl. auch Tiedtke, Notarkosten im Grundstücksrecht, 2.A., Rn 566 ff.)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!