Rosenkrieg im Grundbuch

  • Bleibt für den Dritter auch hier nur der Weg über eine Klage auf Abgabe der Lö-Bew.?:gruebel:



    Hier wären noch einige insolvenzrechtliche Schritte zu überlegen.



    Ja, im Grunde gestaltet sich die Rechtsbeziehung ja wie folgt: GrundstücksKV & Auflassung, Vertragspartner InsO-Verw. --- Dritter.
    Wenn der lastenfreie Erwerb in der notariellen Urkunde vereinbart wird, dann muss sich der InsO-Verw. mit den Möglichkeiten die Lastenfreiheit zu realisieren auseinandersetzen und ich nehme an, er wird vor den oben aufgeführten Varianten ((1)Klage auf Abgabe der Lö-Bew. (2)Hinterlegung u. Annahmeverzug) stehen...
    Die letztere Variante wird das GBA mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht akzeptieren.

  • Ja, im Grunde gestaltet sich die Rechtsbeziehung ja wie folgt: GrundstücksKV & Auflassung, Vertragspartner InsO-Verw. --- Dritter.
    Wenn der lastenfreie Erwerb in der notariellen Urkunde vereinbart wird, dann muss sich der InsO-Verw. mit den Möglichkeiten die Lastenfreiheit zu realisieren auseinandersetzen und ich nehme an, er wird vor den oben aufgeführten Varianten ((1)Klage auf Abgabe der Lö-Bew. (2)Hinterlegung u. Annahmeverzug) stehen...



    Da die Realisierung des Kaufpreises Geld zur Masse bringt und die Klage auf Löschungsbewilligung wohl ohne jeden Zweifel begründet sein dürfte wüßte ich nicht, welcher Insolvenzverwalter da zurückschreckt.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

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