Rangänderung bei Gesamtberechtigung

  • Hallo! Ich weis nicht ob ich ein Brett vor dem Kopf habe? :gruebel:
    Aber der Reihe nach. Eingetragen ist ein Nießbrauch für A und B als Gesamtberechtigte. Beantragt ist die Eintragung einer Grundschuld und die Rangänderung (Rücktritt) des Nießbrauchs bezüglich B. :confused:
    Ich bin ja bereit den Willen der Berechtigten zu akzeptieren. Aber hier habe ich ein ungutes Gefühl. Meine Suche war bisher erfolglos.

  • Bei dem Nießbrauch handelt es sich um ein Recht das A und B als Gesamtberechtigte zusteht. Für die beantragte Rangänderung müssen deshalb beide Berechtigte mit dem Recht hinter die Grundschuld zurücktreten. Die Bewilligung eines Berechtigten genügt meiner Ansicht nach nicht.

  • Sind mehrere Berechtigte Inhaber des zurücktretenden Rechts, müssen alle Berechtigten am Rangrücktritt mitwirken, weil eine Rangänderung nur für das gesamte Recht möglich ist (BayObLGZ 1998, 187 -für den Rangrücktritt einer für Bruchteilsgläubiger eingetragenen Vormerkung-; Palandt/Bassenge § 880 RdNr.2; Demharter § 45 RdNr.47).

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