Löschung Amtswiderspruch

  • Für mich scheint es auch klar wie Kloßbrühe, aber mein Stöber sagt trotzdem "... dem in der unzulässigen Eintragung bezeichneten Berechtigten und dem Grundstückseigentümer ist vor Löschung Gelegenheit zu rAÄußerung zu geben, sie haben Anspruch auf rechtliches Gehör..." (RdNr. 424). Und nachdem in dem Fall scheinbar schon so einiges nicht korrekt abgelaufen ist, will ich damit nicht unbedingt weitermachen, obwohl es natürlich die Aneglegenheit beschleunigen würde.

  • zu # 12:
    Also ich hab mit dem InsoGericht telefoniert, die prüfen gerade oder der LG Beschluss rechtskräftig wurde und das Verfahren somit erledigt ist.

    zu # 15:
    Ich denk schon das eine Zwangshypothek gutgläubig erworben werden kann, sie kann doch abgetreten werden, oder. Weil sie kein Buchrecht ist, müsste die Abtretung eingetragen werden, aber grds.?
    Wie seht ihr das?

  • Natürlich kann eine Zwangshypothek grundsätzlich gutgläubig erworben werden. Es fragt sich nur, ob dies auch beim konkreten Sachverhalt der Fall ist, weil sich aus dem Grundbuch selbst ergibt, dass die Hypothek zeitlich nach dem Insolvenzvermerk eingetragen wurde (§ 89 InsO).

    Anderes Beispiel: Eigentümer A fällt in Insolvenz, Insolvenzvermerk wird eingetragen. Zeitlich danach (also keine Anwendung von § 878 BGB) veräußert der Eigentümer und der Erwerber wird eingetragen. Dieser kann aufgrund des Insolvenzvermerks nicht gutgläubig erwerben. Und nun die mit unserem Sachverhalt vergleichbare Frage: Kann ein "Vierter" (bei immer noch eingetragenem Insolvenzvermerk) gutgläubig erwerben, an den der eingetragene Erwerber seinerseits auflässt.

  • Hallo zusammen,

    ich muss leider nochmal auf den obigen Fall zurückkommen.

    Habe jetzt Löschungsersuchen des Inso-Gerichts vorliegen, nach Versagung der Restschuldbefreiung.
    Und einen Antrag des einen Zwahyp-Gläubigers auf Löschung Amtswiderspruch hilfsweise Neueintragung ZwaHyp.

    Ich hatte so einen Fall noch nie. Deshalb meine Frage:
    1. Muss ich jetzt den Amtswiderspruch löschen oder bleibt der bestehen?
    2. Muss ich die ZwaHyp neu eintragen? Dann aber unter Vorlage der kompletten Vollstreckungsunterlagen, oder?
    3. Die urspüngliche ZwaHyp ist durch die Inso-Eröffnung unwirksam, die lebt jetzt nicht wieder auf?
    4 Welchen Rang hat die in Bezug auf die anderen ZwaHyp. Die ursprüngl. vorrangig waren?

    Würde mich über eure Hilfe freuen. Vielen Dank

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