Ich dachte, das gäbs tatsächlich nur in finstersten Gedanken eines bösgläubigen Rechtspflegers:
Ich mache das Vorprüfungsverfahren für die PKH
Ich bin, letztendlich auch durch Diskussion in diesem Forum, dazu übergegangen, mir immer, und nicht nur wie vorher gehandthabt in Einzelfällen, Girokontoauszüge für einen bestimmten Zeitraum vorlegen zu lassen.
Ich will so die letzten zwei Monate sehen, oder ggf. zwei oder drei andere Monate, hängt vom arbeitsrechtlichen Einzelfall ab und zwar immer.
Seitdem habe ich häufiger Sparverträge, Gewerkschaftsbeiträge oder vergessene Nebeneinnahmen vergessen oder gar Rücknahmen.
Und ich war eigentlich zufrieden.
Das habe ich auch bei einer ansonsten ratenfreien Partei, alle sonstigen Unterlagen sauber gemacht. Die reichte mir einen Girokontoauszug mit -500,00 ein.
Und dann heute die Kontoauszüge:
11.04.07 die Kündigung erhalten, am 16.04.07 6.000,00 vom Konto abgehoben, die Klage und der PKH-Antrag datieren vom 19.04.07.
Ich dachte nicht, dass ich das tatsächlich mal erlebe, dass jemand so dummdreist ist. Aber wer dummdreist Weltmeister wird....
Ich habe mal angefragt und Hinweis darauf, dass die Akte nach Abschluss des Verfahrens abgeht....