Hallo,
ich bitte mal um Meinungen zum nachfolgenden Problem:
Wir haben immer noch Grundstücke, wo ein Grundbuch aus den unterschiedlichsten Gründen nicht vorhanden ist. Um einen solchen Fall geht es.
1996 hat die T*-Anstalt massenweise Umschreibungsersuchen nach dem Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG) geschickt. Eingetragen werden sollte die B*-GmbH. So auch den Bestand etlicher kompletter Grundbücher, wo ein Grundbuch nicht vorhanden war, da die Grundstücke als "Eigentum des Volkes" gebucht waren. Diese Eintragung ergab sich aus dem alten Bestandsblatt des Katasteramtes. Aufgrund dieses Bestandsblattes zusammen mit dem letzten Colido-Auszug (Colido=Computergestützte Liegenschaftsdokumentation der DDR) haben wir für die volkseigenen Grundstücke Grundbücher angelegt.
Leider ist mir nun zwischen die volkseigenen Grundstücke auch eines gerutscht, welches nach dem Bestandsblatt der Privatperson F zusteht (ein Grundbuch gab es nicht) - dieses habe ich auch antragsgemäß gemäß § 3 VZOG auf die B*-GmbH umgeschrieben (ein entsprechendes Ersuchen der T*-Anstalt lag vor). 1998 hat die B*-GmbH dieses Grundstück an den N*-e.V. verkauft, die Eigentumsumschreibung ist 1999 erfolgt.
Nun möchte die Privatperson F am Montag einen Grundbuchauszug seines Grundstückes abholen....
Abgesehen von der ziemlich peinlichen Situation am Montag - wie würdet ihr euch in meiner Situation verhalten. Was kann ich der F am Montag sagen, ohne dass gleich die Wellen hochschlagen?
Ich bin für einen kleinen Gedanken-Anstoß sehr dankbar!
Gruss, Fridolin!!!